Die Strafverfolgung von Menschenhandel stellt eine große Herausforderung an die politisch Verantwortlichen und an die Organe der Strafverfolgung dar.
Die Verfahren sind komplex, extrem aufwendig und langwierig. Probleme zeigen sich im Kontext des Erkennens von Menschenhandel. Das Delikt wird in aller Regel nur durch Kontrollen der Polizei festgestellt. Qualifizierte Ermittlungskräfte mit Ausrichtung auf Menschenhandel sind bei der Polizei nicht in ausreichendem Maße vorhanden.
Die Opfer von Menschenhandel sind unersetzliche Belastungszeuginnen, da von ihrer Aussage in der Regel die Effektivität der Strafverfolgung bzw. der Bekämpfung von organisierter Kriminalität abhängt. Viele Frauen haben Angst vor der Zeugenschaft, besonders dann, wenn sie im Gerichtsprozess den Tätern gegenüber stehen müssen.